Grundsätzlich handelt es sich beim Kurzzeitkennzeichen
um eine nationale + EU-Überführungsnummer mit 5 -Tage Gültigkeit
( Zulassungs-Ende =Ablaufdatum auf Kennzeichen24 Uhr )
zur erlangung eines kurzzeitkennzeichens für eine überführungsfahrt
oder werkstattfahrt, TÜV-fahrt, probefahrt müssen vorliegen :
deutscher personalausweiß (ggf. auch kopie bei wohnsitz im entsprechenden landkreis)
bei nicht-deutschen: reisepaß im original ! + kaufvertrag des fahrzeuges
die zulassungsbescheinigung teil I (fahrzeugschein bzw. gute kopie)
bei neufahrzeugen die zulassungsbescheinigung teil II ( fzg-brief + CoC )
ein gültiger HauptUntersuchungsnachweis (tüv-bericht, stempel auf fzg.-schein)
eine eVb-nr. (bei mir erhältlich)
Kurzzeit Paket V mit Versicherung
Inhalt: 5 bzw. 6 Tage Versicherung, Zulassungsvorgang, Fahrzeugschein, 2 Kennzeichen
Paket-V5 Preis 120 € / Paket-V6 Preis 140 €
Kurzzeit Paket EU mit grüner Vers.Karte
Inhalt: 5 bzw. 6 Tage EU-Versicherung, Zulassungsvorgang, Fahrzeugschein,
2 Kennzeichen und "grüne" = weiße Versicherungs-Karte,
KzK-Paket-EU5 Preis 130 € / KzK-Paket-EU6 Preis 150 €
nur für AT und IT
Kurzzeit Paket O mit Ihrer eVb-Nummer
Inhalt: Zulassungsvorgang, Fahrzeugschein, 2 Kennzeichen,
ggf. Frei Haus Lieferung im bereich Puchheim, Gröbenzell, Olching, FFB
Eichenau, Emmering, Gernlinden, Maisach
Paket-O Preis 80 €
für ein kurzzeitkennzeichen dürfen/müssen sie keine kfz-steuer bezahlen
Kfz-Händler & Autohäuser bitte Sonderkonditionen erfragen !!
Die Anbringung eines Kurzzeitkennzeichens an ein Fahrzeug im Ausland,
um dieses damit z. B. nach Deutschland zu überführen, ist nicht zulässig!
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